Grünpfeil-Regelung

 
 

Grundsätzlich schreibt §37 der Straßenverkehrsordnung vor, dass ein Fahrzeugführer bei Rot zunächst an der Haltelinie anhalten muss.

Denn Rot ordnet an: ,,Halt vor der Kreuzung!''

Rechtsabbiegen trotz Rotlichts darf demnach nur, wer angehalten und sich vergewissert hat, dass er abbiegen kann, ohne jemanden zu behindern. Dabei ist auf Fußgänger - besonders auf Kinder - sowie Radfahrer zu achten; eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen werden.

Der Grünpfeil entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht! Gegebenenfalls ist ein erneutes Anhalten an der Sichtlinie erforderlich.

Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Umfährt er beispielsweise ein haltendes Fahrzeug, dessen Fahrer geradeaus fahren will, verstößt er gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die StVO. Aber allein die Nichtbefolgung der roten Ampel kann zu einem Bußgeld von mindestens 50 Euro und drei Punkten führen. Werden Personen gefährdet oder kommt es zu Sachschaden, droht sogar Fahrverbot.

Beobachten Sie also besonders sorgfältig die anderen Verkehrsteilnehmer und bleiben Sie im Zweifel lieber an der Ampel stehen. - Sie müssen ja nicht fahren!