Keine Ansichtssache - Fahren auf Sicht |
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| "Achtung
Autofahrer! In weiten Teilen des Landes gefährdet Nebel den Verkehr. Die
Sicht liegt stellenweise unter 50 m. Bitte fahren Sie vorsichtig!" - Solche
Verkehrsfunkdurchsagen hört der Autofahrer in den Herbst- und Wintermonaten
häufig, aber auch im Frühjahr wird vor gefährlichen und tückischen Nebelbänken
gewarnt. Die Bitte um vorsichtige Fahrweise definiert die Straßenverkehrsordnung in §3 genauer, macht aus der Bitte eine Verpflichtung: "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht." Das ist natürlich abhängig von seinen persönlichen Fähigkeiten, den Eigenschaften des Fahrzeuges und, gegebenenfalls, der Ladung. Und trotzdem: Die "goldene Regel" lautet "Fahren auf Sicht". Das bedeutet: "Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht sogar eine geringere Geschwindigkeit geboten ist." Übrigens: Schalten Sie Ihre Nebelschlussleuchte auch erst bei dieser Sichtweite an! - Ansonsten blenden Sie nur Ihren Hintermann. |
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